a Mit deiner Reiseanmeldung bietest du dem Reiseveranstalter – nachfolgend BODYMADE genannt – den Abschluss des Pauschal Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von BODYMADE für die jeweilige Reise, soweit dir diese bei Buchung vorliegen. Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von BODYMADE zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
b Du hast für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die du die Buchung vornimmt, wie für deine eigenen einzustehen, soweit du diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast.
c Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
a Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Zahlung des Gesamtpreises fällig.
b Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Ziffer 3.v) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 3.vi) werden jeweils sofort fällig.
c Reisen kannst du auch per Überweisung bezahlen. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Bestätigung zu leisten.
d Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlst du auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann BODYMADE von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. BODYMADE kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 3.v.c und 3.v.d verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dir unbenommen.
a Sonderwünsche
BODYMADE darf Sonderwünsche entgegen nehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. BODYMADE bemüht sich, deinem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.
b Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen wirst du vor Ort durch unsere Trainer und Reiseleitung betreut.
c Haustiere
Haustiere jeglicher Art sind bei unseren Reisen nicht zugelassen.
a Vor Vertragsschluss kann BODYMADE jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die du vor Buchung selbstverständlich informiert wirst.
b Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und von BODYMADE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamt Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
c BODYMADE ist verpflichtet, dich über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird dir eine unentgeltliche Umbuchung oder ein unentgeltlicher Rücktritt angeboten.
d Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben deinerseits, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, bist du berechtigt, innerhalb einer von BODYMADE gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn BODYMADE dir eine solche Reise angeboten hat. Du hast die Wahl, auf die Mitteilung von BODYMADE zu reagieren oder nicht. Wenn du gegenüber BODYMADE reagierst, dann kannst du entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern dir eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn du gegenüber BODYMADE nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagierst, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf bist du in der Erklärung gemäß Ziffer 3.iv.c in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
e Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte BODYMADE für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dir der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
a Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BODYMADE zu erklären.
b Trittst du vor Reisebeginn zurück oder trittst die Reise nicht an, so verliert BODYMADE den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BODYMADE eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von BODYMADE unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 3.v.c pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von BODYMADE ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was BODYMADE durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen von dir von BODYMADE zu begründen. Dir bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die BODYMADE zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von BODYMADE geforderte Entschädigungspauschale.
c Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person/pro Wohneinheit bei Rücktritt:
bis zum 42. Tag vor Reiseantritt: | 40% |
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: | 60% |
bis zum 6. Tag vor Reiseantritt: | 80% |
ab dem 5. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: | 100% |
d BODYMADE behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit BODYMADE nachweist, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BODYMADE verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
e Ist BODYMADE infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat BODYMADE unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
f Dein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 3.vi.b), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BODYMADE nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
a BODYMADE kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch BODYMADE oder die Reiseleitung von dir nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn du dich in solchem Maß vertragswidrig verhältst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. BODYMADE behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägst du selbst. BODYMADE muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
b BODYMADE kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von sechs (6) Personen bis 2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). BODYMADE informiert dich selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dir unverzüglich zugeleitet. Du erhältst den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
c BODYMADE kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
d Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhältst du im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer 030 5000 2000.
a Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. BODYMADE kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
b Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des Reisepreises ergebenden Rechte (§ 651m BGB) verjähren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.
c Soweit BODYMADE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
d Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet BODYMADE innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kannst du den Reisevertrag – in deinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von BODYMADE verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Du schuldest BODYMADE nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
a Bei Vorliegen eines Reisemangels kannst du unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von dir verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für BODYMADE nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Du kannst auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
b Haftungsbeschränkung
Die Haftung von BODYMADE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit dein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
c Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen BODYMADE gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Hohe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
d BODYMADE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für dich erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen BODYMADE ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
e Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten musst du selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge solltest du vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet BODYMADE nur, wenn BODYMADE ein Verschulden trifft. BODYMADE empfiehlt dir den Abschluss einer Unfallversicherung.
f Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
f.a Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
f.b Solltest du wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer iii.b mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wende dich an den Leistungsträger (z. B. Hotelier) oder direkt an BODYMADE.
f.c Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
g Verjährung
Deine Schadenersatzansprüche aus § 651n Abs. 1 BGB, mit Ausnahme der Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, verjähren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die gesetzlichen Ersatzansprüche von BODYMADE wegen Veränderung oder Verschlechterung der dem Kunden im Rahmen der Durchführung der Reise überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.
a BODYMADE wird dich über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten.
b Du bist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu deinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von BODYMADE bedingt sind.
c Entnehme bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achte bitte darauf, dass dein Reisepass oder dein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle deine personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit deinen Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.